Warum sehe ich keine Mehrwertsteuer auf meinen Quittungen für Rebtel-Guthaben?

Warum die Änderung? 

Früher haben wir beim Kauf von World Credits (die hauptsächlich für Anrufe verwendet wurden) die Mehrwertsteuer auf der Quittung ausgewiesen, weil Anrufdienste mehrwertsteuerpflichtig sind. Mit den neuen Rebtel-Credits können Sie Ihre Credits jetzt sowohl für Anrufe als auch für Mobile Top-Ups (MTU) verwenden. Aufgrund dieser Flexibilität weisen wir die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr auf Ihren Quittungen aus.
 

Wann wird die Mehrwertsteuer erhoben?

 Die Mehrwertsteuer wird nur erhoben, wenn Sie Ihr Rebtel-Guthaben für Anrufe verwenden, da dieser Dienst die Mehrwertsteuer enthält. Wenn Sie Ihr Guthaben für MTU (Mobile Top-Up) verwenden, fällt keine Mehrwertsteuer an, da MTU-Käufe im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit sind.
 

Wie kann ich die Mehrwertsteuer einsehen? 

Einzelheiten zur Mehrwertsteuer finden Sie im Abschnitt Kontobewegungen Ihrer Rebtel-App. Dort wird die Mehrwertsteuer für alle für Anrufe verwendeten Guthaben angezeigt.
 
App:

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Web
 
 
Kurze Zusammenfassung:
 
Die Mehrwertsteuer wird nicht auf Quittungen ausgewiesen, wenn Sie Rebtel Credits kaufen.
Die Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn Sie Guthaben für Anrufe verwenden.
Einzelheiten zur Mehrwertsteuer finden Sie im Abschnitt Kontoaktivität der App.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.
 
 
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